24. März 2022 3 min zum lesen

Nikotinsteuer in der Schweiz

Nikotinsteuer in der Schweiz

 

Wir benötigen eure Hilfe, um euch zu helfen! Die Zeit ist begrenzt, wir haben nur noch Zeit bis zum 31.03.2022!

 

Worum geht es bei dem Notfall der Nikotinsteuer in der Schweiz?

Die Schweiz steht kurz davor, die Nikotinsteuer auch für E-Zigaretten zu erheben. Wie sinnvoll dies ist, sei erstmal dahingestellt – wir möchten euch hier aber informieren, was passieren kann und wie ihr an der Entscheidung teilhaben könnt.

In der im Herbst 2021 verabschiedeten Gesetzgebung bezüglich Tabakprodukten wurde entschieden, eine Steuer auf E-Zigaretten einzuführen. Nun geht es um die Entscheidung vom Umfang besagter Steuer.

Jetzt haben Bürger die Möglichkeit, Vorschläge einzureichen – jedoch nur noch bis zum 31.03.2021!

Bis dahin kann jede Person und jedes Unternehmen seine Meinung, Feedback und Vorschläge dazu einreichen.

Wie genau was berechnet werden soll, könnt ihr im Bericht detailliert nachlesen.

https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2021/69/cons_1

Bitte beachtet hier die den Unterschied zwischen Milligramm und Milliliter – je nach Produkt.

 

Die Eckdaten des bisherigen Gesetzesvorschlags zur Besteuerung von Nikotin

 

-Nikotinfreie Liquids, sowie Aromen sollen auch weiterhin steuerfrei bleiben.

-Nikotinshots CHF 0,02 pro Milligramm Nikotin → das bedeutet, dass ein 10ml 20 mg Shot CHF 4,- Steuern erhalten soll

-Einwegprodukte erhalten pauschal, ob mit Nikotin oder ohne, eine Steuer von CHF 0,5 pro Milliliter Liquid → das bedeutet, zum Beispiel ein Einweggerät mit 2ml Füllmenge erhält CHF 1,- Steuern

-Auch der gewerbliche Import von Nikotin soll ab 1 ml besteuert werden, und zwar mit CHF 0,02 pro Milligramm pro Milliliter → das bedeutet, auf 250 ml Nikotinbase mit 200 mg/ml fallen CHF 1000 Steuer an

 

In vielen Punkten ist die Begründer solcher Steuern nachvollziehbar und schlüssig. Da die dadurch erwarteten Steuereinnahmen jedoch nicht den Aufwand einer solchen Steuer decken würde, soll diese Steuer dann verfünffacht werden.

Eine solche Vorgehensweise ist simpel und ergreifend nicht fair – weder für Händler und schon gar nicht für den Endverbraucher.

Besonders ist es einfach nicht sinnvoll, da mit der Einführung einer solch hohen Steuer das Rauchen der altbekannten Pyrozigarette günstiger wäre, als die 95 % weniger schädliche Alternative.

Sollte es so durchgeführt werden, zeigt das sehr klar die Prioritäten, welche National- und Ständerat vertreten. Zudem würde der Schwarzmarkt dadurch gestärkt werden, was mittlere und kleine Unternehmen wiederum schädigt und sogar Arbeitsplätze in massivem Ausmasse gefährdet.

Wir dürfen es nicht so weit kommen lassen, die ungesünderen Mittel und den Schwarzmarkt zu fördern und gleichzeitig Unternehmen zu schaden und Arbeitsplätze zu gefährden!

 

Was müsst ihr tun, um die Nikotin-Besteuerung sinnvoller mitzugestalten?

 

Sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen können Ihre Vorschläge dazu bis zum 31.03.2022 in Bern einreichen. So kann jeder bei der Entscheidung helfen, wie E-Zigaretten fortan besteuert werden können und sollten.

Die Anzahl der Einsendungen diesbezüglich spielt definitiv bereits eine wichtige Rolle, also ist das ein Aufruf an alle, euch zu beteiligen – informiert auch gerne Freunde und Verwandte darüber und bittet um deren Mithilfe!

So einfach könnt Ihr Euch beteiligen:

  1. Füge unserer Vorlage deine Adresse und Unterschrift ein.

https://red-vape.ch/media/wysiwyg/redvape/files/Vernehmlassung-2021-69-KU.docx

Achtung: Jede Stellungnahme wird anschliessend bei der entsprechenden Vernehmlassung veröffentlicht und ist für alle einsehbar.

 

ODER:

  1. Nimm unser Informations-Material mit
  2. Schreibe eine E-Mail an folgende Adresse → tabak@ezv.admin.ch
  3. Mach einen konkreten Vorschlag, wie Nikotin in Shots und Einweg E-Zigaretten besteuert werden soll (siehe Vorlage unten).

Gewünscht werden PDF- oder Word-Dateien. Bitte achtet bei einer etwaigen Anpassung der Beträge unbedingt auf Kommastellen und die jeweiligen Einheiten (wie Milliliter oder Milligramm).

Wichtig ist dabei, freundlich zu bleiben, denn die bearbeitenden Beamten haben sich den Auftrag sicher auch nicht ausgesucht.

Also bitte helft dabei mit, eine Erschütterung der Dampferwelt zu unterbinden.

Vorheriger Beitrag:
Nächster Beitrag:
Kommentare
Schreibe einen Kommentar
Deine E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht
Laden...