
E-Zigaretten fallen heute in den Geltungsbereich des Lebensmittelgesetzes und werden dort als Gebrauchsgegenstände behandelt.

Bisher war das Handeln mit nikotinhaltigen E-Zigaretten und E-Liquid in der Schweiz verboten. Nun gehört, dass der Vergangenheit an – was hat es damit auf sich? Das erfährst du in diesem Blog Artikel: Nikotin Liquid in der Schweiz

Ich habe mich, wie sicher viele andere auch schon gefragt, ob man den beim Reisen per Zug dampfen darf - Hier erfahrt Ihr mehr!