Dampfen in öffentlichen Verkehrsmitteln
8. Juli 2021 2 min zum lesen

Dampfen in öffentlichen Verkehrsmitteln

Dampfen in öffentlichen Verkehrsmitteln

 

Ich habe mich, wie sicher viele andere auch schon gefragt, ob man den beim Reisen per Zug dampfen darf. Die Frage ist seit der Abschaffung von Dampflokomotiven natürlich umso interessanter ;)

 

Da das Dampfen Grundsätzlich nicht im Konflikt mit dem Anti-Raucher-Gesetz steht, ist es rechtlich schon mal nicht strafbar – anders als das Rauchen.

Doch wenn es so einfach wäre, würde ich selbstverständlich nicht zu dem Thema einen kleinen Hilfeartikel schreiben.

 

Es ist so, dass hier nicht das Gesetz im Vordergrund steht, sondern die jeweilige Bahngesellschaft. Vermutlich kennt jeder die Raucherecken, bzw. die ausgewiesenen, meist gelben Vierecke, in denen das Rauchen gestattet ist. Dies gilt auch für das Dampfen, denn hierbei geht es um die Hausordnung des jeweiligen Bahnunternehmens.

 

In der Schweiz wird das Dampfen an Bahnhöfen genauso gehandhabt, wie das rauchen. Es darf ausserhalb der ausgewiesenen Zonen nicht geraucht oder gedampft werden. Das Rauchen kann jedoch eine Busse mit sich bringen, das Dampfen «nur» ein Hausverbot.

Innerhalb von Bus und Bahn ist es genau dasselbe, jedoch gibt es hier selbstverständlich keine Raucher-/Dampferzonen und man muss wohl bis zum nächsten Halt warten.

Innerhalb der ganzen EU verhält es sich im Grunde meiner Informationen ganz genauso, weshalb man es hier nicht gross unterscheiden muss.

Solltet Ihr weitere oder andere Informationen dazu haben, lasst es mich bitte in den Kommentaren wissen, damit wir immer auf dem neuesten Stand sind! :)

 

Ich hoffe, dass euch dieser Artikel ein klein wenig weiterhilft und euch nicht von Reisen abhält.

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