Das Mindest-Haltbarkeits-Datum von E-Zigaretten nach schweizer Recht

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Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) für E-Zigaretten nach schweizerischem Recht ist das Datum, bis zu dem ein Produkt unter normalen Bedingungen noch als sicher und unbedenklich angesehen werden kann. In der Schweiz müssen alle E-Zigarettenprodukte mit einem MHD versehen sein. Dieses MHD muss auf der Verpackung angegeben werden. Das MHD soll dem Verbraucher eine Orientierungshilfe bieten, um zu entscheiden, ob der Artikel noch für den Verzehr geeignet ist. Bei E-Zigaretten kann das MHD aufgrund des hohen Nikotingehalts und anderer Inhaltsstoffe eine besondere Bedeutung haben.

Das Haltbarkeitsdatum garantiert bis zu diesem Zeitpunkt eine optimale Wirkung und Qualität, diese kann mit der Zeit abnehmen. Aromen und Liquid lassen sich unter ordnungsgemässer Lagerung (an einem kühlen dunklen Ort) fast unbegrenzt aufbewahren. Die Haltbarkeit in Definition bedeutet die haltbare Beschaffenheit – somit das Produkt in seiner Bestform.

Dieses Datum der Mindesthaltbarkeit wird vom Hersteller selber ermittelt. Die Datierung ist rechtlich nicht verbindlich.

Alkoholische Getränke mit mehr als 10 Volumenprozent Alkohol, Essig, Zuckerarten in fester Form, Salz, und Kaugummi müssen beispielsweise nicht datiert werden. Es wurde bereits Honig aus einem Pharaonengrab geborgen der noch geniessbar war, geschätztes Alter: mehr als 3000 Jahre. (Art. 13 LKV)

Somit gilt für Aromen und Liquids kein sogenanntes Verfalldatum. Propylenglycol ist ein Konservierungsmittel, daher können Aromen nicht schlecht werden – bei korrekter Lagerung. Glycerin ist anfälliger für Verunreinigungen – hier gilt das MHD. So wird garantiert, dass eventuelle Mikroorganismen oder Toxine ausgeschlossen werden.

Aromas und Liquids die nicht aus dem EU-Raum kommen, haben oft kein Mindesthaltbarkeitsdatum. Die Gesetzte in anderen Ländern sind nicht annähernd so konkret wie im EU-Raum bzw. der Schweiz. In anderen Ländern haben Liquids und Aromen kein sogenanntes Ablaufdatum, da diese nicht schlecht werden im Sinne der gesundheitlichen Gefährdung. Aromen und Liquids können an Geschmack verlieren oder die Farbe verändern.

[Hinweis: Ein untrügliches Merkmal, dass Liquids oder Aromen nicht mehr gut sind, ist der Geruch – sobald ein Produkt ranzig riecht, dieses nicht weiterverwenden.]

Unser Shop legt sehr grossen Wert auf Qualität und Zertifizierung, wir berücksichtigen nur Anbieter, die Ihre Aromen und Liquids in lebensmittelechten PE-Fläschchen anbieten. So kann garantiert werden – kein Bisphenol oder Orthophthalat gelangt ins Aroma / Liquid. Dies ist auch der Hauptgrund, warum Aromen und Liquids nicht in der prallen Sonne liegen sollten. Durch Wärme und UV-Strahlen können Weichmacher aus dem PET an die Flüssigkeit abgegeben werden.

Was heisst das nun konkret?

Glycerin und Propylenglykol ziehen Wasser an – sie sind hygroskopisch. Sie werden mittlerweile als keimtötend eingestuft. Propylenglykol befindet sich beispielsweise auch im Asthma-Inhalator. Auch Glycerin wird teilweise in der Medizin eingesetzt, Aromen in der Aromatherapie und so weiter.

Um die Haltbarkeit zu verbessern und eine Geschmacksveränderung oder Farbveränderung zu verhindern, lagern die Aromen und Fertig-Liquids am besten an einem dunklen kühlen (5 bis 8 C°) Ort. So kann ebenfalls eine weitere Reifung unterbunden werden.

Ein Befall durch Bakterien oder Viren ist praktisch ausgeschlossen, da Aromen und Liquids gemäss Lebensmittelverordnung unter hermetisch reinen Umständen abgefüllt werden müssen.

Ein Aroma oder Liquid kann durchaus mit Licht oder Sauerstoff reagieren. Das heisst eine Flüssigkeit kann durch Oxidation des Nikotins braun werden. Liquids reifen bei Zimmertemperatur weiter. Dies kann den Geschmack beeinflussen – ist jedoch gesundheitlich nicht schädlich.

Alle Verpackungen entsprechen lebensmittelkonformen Vorgaben.

Beim selber mischen ist eine gute Hygiene von Vorteil um eine Verunreinigung vorzubeugen. Somit gilt: sauberer Untergrund, Mischutensilien säubern und vorbereiten, eventuell Gummihandschuhe tragen. Das Liquid mit Datum der An-Mischung beschriften. Sobald die gewünschte Geschmacksintensität erreicht wurde, die Reifung unterbinden durch umlagern von Zimmertemperatur an einen kühleren Ort.

Quintessenz: Ein Aroma / Liquid kann Jahrelang über das Verbrauchsdatum hinaus gebraucht werden – Vorausgesetzt die Lagerung ist korrekt; kühl und dunkel.