Nikotin Liquid in der Schweiz
14. Mai 2018 2 min zum lesen

Nikotin Liquid in der Schweiz

Seit dem 24.04.2018 ist es in der Schweiz gestattet nikotinhaltige E-Zigaretten und E-Liquids aus der EU zu verkaufen. Dies ist gestützt auf das Cassis-de-Dijon Prinzip, welches ermöglicht, verkehrsfähige Produkte aus der EU auch in der Schweiz zu verkaufen.

Die Voraussetzung dafür ist, dass die technischen Anforderungen eines EU- oder eines EWR- Mitgliedstaates erfüllt sein müssen. Dies gilt auch für Produkte aus der Schweiz, welche nach EU Recht produziert worden sind.

Im Lebensmittelgesetz jedoch bleibt das Inverkehrbringen von nikotinhaltigen Liquid und E-Zigaretten verboten. Das gilt zumindest bis die genaue Regulierung im neuen Tabak Produkte Gesetz umgesetzt wird.

In der praktischen Umsetzung sieht das so aus, dass der Nutzer von E-Zigaretten nun in einem Schweizer Dampfer Shop (online oder in einem Ladenlokal) E-Liquids mit Nikotin kaufen kann. Allerdings mit gewissen Einschränkungen. E-Liquid dürfen in 10 ml Flaschen bis maximal 20 mg Nikotin enthalten. E-Liquid in größeren Gebinden dürfen nach wie vor kein Nikotin enthalten. Aus diesem Grund bringen Liquid Hersteller vermehrt größere Gebinden mit Platz für Nikotin Shots auf den Markt. Einige dieser E-Liquids sind überdossiert damit es mit der Beigabe eines Nikotin Shots nicht verdünnt schmeckt, sondern den Idealen Geschmack entfalten kann. Man muss aber beachten, dass die überdosierten Liquids mit 0er Base verdünnt werden sollten, sofern man ein Nikotin freies Liquid genießen will.

Wir bemühen uns auf den Produkte-Seiten die Informationen möglichst umfassend zu beschreiben. So wissen Sie, ob es sich um ein überdosiertes Liquid oder ein normal dosiertes Liquid handelt.

Für den Import als Privatperson ändert sich rechtlich gar nichts. Dieser kann wie bisher seine Nikotin Base importieren. Zu beachten, dass weiterhin die Einfuhrgrenze von 150ml pro Person und Monat.

 

 

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